Mittwoch

Aktuelle Informationen

Aktualisierte Informationen zum Wertpapiergeschäft

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

seit dem 03.01.2018 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Wertpapiergeschäft. Diese beruhen auf der neuen EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) und setzen hohe Standards für den Schutz der Anleger.

Dies gilt insbesondere bei der Transparenz von Risiken und Kosten, Zuwendungen von Vertriebspartnern sowie der Anlageberatung.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Information über Kosten, die beim Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten anfallen können
  • Erweiterte Informationen über Zuwendungen, die wir von unseren Vertriebspartnern erhalten.
  • Unsere neuen Grundsätze zur Ausführung von Wertpapiergeschäften.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Aufzeichnungspflicht zur telefonischen und elektronischen Kommunikation im Zusammenhang mit der Übermittlung und Ausführung von Wertpapieraufträgen.

Die entsprechenden detaillierten Informationen und Erläuterungen erhalten Sie in einem separaten Schreiben inkl. einer aktuellen Broschüre zum Thema Wertpapiergeschäft.

Die Unterlagen gehen Ihnen in den nächsten Tagen automatisch per Post zu.

Bei Fragen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen wenden Sie sich gerne an Ihren Kundenberater.

Mit Durchblick ins neue Jahr

Ihr Bausparkonto im Online-Banking

Ihr Bausparkonto behalten Sie im Reiter "Banking / Übersicht / Finanzstatus" im Blick: Hier können Sie Ihren aktuellen Kontostand, Ihre Umsätze und Ihre Vertragsdetails einsehen. Außerdem lassen sich dort sowohl der Freistellungsauftrag als auch der Bankeinzug zu Ihrem Bausparvertrag online anlegen und ändern.

NEU: Papierflut ade

Alle Mitteilungen der Schwäbisch Hall und Dokumente zu Ihrem Bausparvertrag finden Sie jetzt neu im Reiter "Postfach / Bausparkasse Schwäbisch Hall".

Erkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger vermeiden!

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen

Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“(Wash-Trades) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Elternoder Freunden (Pre-Arranged Trades). Diese sind jedoch verboten!

Mit sich selbst Geschäft (Wash-Trade):

  • Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ (Wash-Trade) handeln Personen mit demselben Wertpapier mitsich selber. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben. Entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft (Pre-Arranged Trade):

  • Bei einem „abgesprochenem Geschäft“ (Pre-Arranged Trade) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im wesentlich gleichen Stückzahlen und Preisen vorherab. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über Depots von Ehepartner, Kinder, Eltern oder Freundeabgewickelt werden.

Sowohl die oben beschriebenen „mit sich selbst Geschäfte“ (Wash-Trade) als auch „abgesprochene Geschäfte“(Pre-Arranged Trade) sind grundsätzlich verboten. Es handelt sich hierbei nach Art. 12 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) um Marktmanipulation, die verboten ist.

Der neue 50-Euro-Schein

Mit "Porträtfenster" und "Smaragdzahl" noch sicherer

50-Euro-Schein

Bis der neue 50-Euro-Schein am 4. April 2017 in Umlauf kommt, müssen Geldautomaten, Ticketautomaten und Prüfgeräte auf die neue Banknote eingestellt werden. Da die bisherigen Fünfziger gültig bleiben, ändert sich für Sie als Kunde praktisch erst einmal nichts. Ihre Volksbank Odenwald kümmert sich um alles andere und informiert Sie rechtzeitig. Erfahren Sie hier, was den neuen 50-Euro-Schein laut Europäischer Zentralbank (EZB) noch sicherer gegen Fälschungen machen soll.

Der Fünfziger ist der am häufigsten genutzte Euro-Schein

Die Zahl der 50-Euro-Scheine, die zurzeit in Umlauf sind, ist höher als die Gesamtzahl der 5-Euro-, 10-Euro- und 20-Euro-Geldscheine. Umso wichtiger ist es also, dass bald auch beim Fünfziger die erhöhten Sicherheitsmerkmale der zweiten Euro-Banknotenserie, der sogenannten "Europa-Serie", zum Einsatz kommen. Die 5-Euro-, 10-Euro- und 20-Euro-Geldscheine dieser neuen Serie sind bereits in Umlauf. Auf den ersten Blick sind die neuen Geldscheine an ihren kräftigeren Farben und auffälligeren Motiven zu erkennen.

Zusätzliche Sicherheitsmerkmale des neuen 50-Euro-Scheins

Das Prüfprinzip: fühlen, sehen, kippen

  • Fühlen: Auf der Vorderseite lässt sich am rechten und linken Rand jeweils eine Reihe kurzer erhabener Linien ertasten.
  • Sehen: Das Porträt der Königstochter Europa sehen Sie, wenn Sie den Geldschein gegen das Licht halten.
  • Kippen: Die glänzende Zahl 50 auf der Vorderseite ändert ihre Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau, wenn Sie den Schein zur Seite kippen. Zudem bewegt sich ein Lichtbalken auf der gesamten Zahl auf und ab.

Bis Ende 2018 soll die neue Europa-Serie vollständig sein

Über einen längeren Zeitraum werden sowohl die erste als auch die zweite Euro-Banknotenserie parallel in Umlauf sein. Auch wenn – irgendwann – mit den alten Banknoten nicht mehr bezahlt werden darf, verlieren diese Geldscheine nicht ihren Wert. Sie können unbefristet bei der Deutschen Bundesbank umgetauscht werden. Die 100-Euro- und 200-Euro-Banknoten der zweiten Serie sollen laut EZB gegen Ende des Jahres 2018 eingeführt werden. Der 500-Euro-Schein ist ein "Auslaufmodell". Er bleibt zwar gesetzliches Zahlungsmittel und kann unbefristet umgetauscht werden, wird aber von der EZB nicht mehr produziert und ausgegeben.

Mehr zum Thema: Der neue 50-Euro-Schein

Aktuelle Informationen

Die Vorgehensweise der Täter

 Oftmals wird der Betrug per E-Mail eingeleitet. Es sollen gefälschte Internetseiten, die den Originalseiten der Hausbank zum Verwechseln ähnlich sind, mit Kundendaten befüllt werden. Die Täter melden sich daraufhin per Telefon. Leider ist es über das sogenannte "Spoofing" auch möglich, dass auf dem Display sogar die Telefonnummer der Bank erscheint. Der "falsche" Bankmitarbeiter fragt nun weitere Daten und TAN's ab und kann im Anschluss wie der Kontoinhaber agieren.

 Eine weitere, aber immer noch sehr erfolgreiche Methode ist, dass Opfer von vermeintlichen Bankmitarbeitern kontaktiert und zur Preisgabe von Daten unter Druck gesetzt werden. So heißt es im Telefonat zum Beispiel, dass es Unstimmigkeiten mit dem Konto gäbe, möglicherweise sei es gehackt worden oder etwas Ähnliches. Und nun bräuchte man die Login-Daten und auch eine TAN, um alles wieder in Ordnung zu bringen und den Kunden zu verifizieren.

Bitte seien Sie wachsam. Ihre Bank wird von Ihnen niemals telefonisch oder per Mail die Herausgabe von Login-Daten oder TAN's verlangen.

 Beachten Sie bitte folgende Tipps: 

  • Vergewissern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben. Überprüfen Sie die Adressleiste in Ihrem Browser genau.
  • Übermitteln Sie keine Daten (Passwörter/TAN) per E-Mail oder Telefon. Auch ein Bankmitarbeiter wird Sie niemals nach einer TAN fragen.
  • Folgen Sie keinem Link, insbesondere nicht aus einer E-Mail. Öffnen Sie Seiten immer nach selbständiger Suche. Gehen Sie den gewohnten Weg zu Ihrem Online-Banking.
  • Geben Sie persönliche Daten nur bei gewohntem Ablauf innerhalb des Online-Bankings Ihrer Bank an. Sollte Ihnen etwas merkwürdig vorkommen, beenden Sie die Verbindung und kontaktieren Sie bitte Ihre Bank.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen ("Ihr Konto wurde gehackt")! Legen Sie auf und kontaktieren Sie Ihre Bank mit selbst gewählter Nummer.
  • Verständigen Sie die Polizei über die 110, wenn Sie den Verdacht haben, dass etwas nicht richtig läuft.